Neuigkeiten: Kostenloses E-Book zum Thema GKV: Krankenkassen im Vergleich

Neuigkeiten > 08.09.2018

Kostenloses E-Book zum Thema GKV: Krankenkassen im Vergleich

Günstige Krankenversicherung für die ganze Familie

Die Krankenkasse hat mit der Familienversicherung eine günstige Absicherungsmöglichkeit für Familien geschaffen. Dies gilt sowohl für pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Die privaten Krankenversicherungen verfügen nicht über eine solche Form der Familienversicherung.

Für wen gilt die Familienversicherung?

In der Familienversicherung sind laut kvzentrale.com Kinder, Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beitragsfrei und kostenlos mitversichert. Sie müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Partner darf nicht pflichtversichert sein und pro Monat nicht mehr als 405 Euro verdienen. Bei einem Minijob dürfen dies nicht mehr als 450 Euro sein. Beamte, Selbständige und Mitglieder der PKV sind ebenso ausgeschlossen. Die Familienversicherung gilt zudem für leibliche Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Diese müssen bei der Person leben, die Mitglied in der GKV ist.

Altersgrenze beachten

Für Kinder gibt es eine Altersgrenze, die normalerweise bis zum 23. Lebensjahr gilt. Sind die Kinder noch in Ausbildung oder absolvieren gerade ein Studium, so kann diese Grenze bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Eine Erweiterung ist zudem möglich, sofern die Kinder einen Freiwilligendienst absolvieren. Schwerbehinderte Kinder bleiben ein Leben lang beim Elternteil versichert. Für Kinder gibt es außerdem eine Einkommensgrenze. Ihr Gesamteinkommen darf nicht die Grenze von 405 Euro übersteigen. Für den Minijob gibt es eine Obergrenze von 450 Euro pro Monat. Bei Studierenden sind kurzfristige Beschäftigungen, etwa in den Semesterferien erlaubt, sofern die Bedingungen für ein solches Vertragsverhältnis erfüllt sind. Die Höhe des Einkommens spielt in solchen Fällen keine Rolle. Studierende dürfen ebenso weiterhin in der Familienversicherung bleiben. Falls beide Elternteile versicherungspflichtig sind, so können sie entscheiden, bei welchem Partner das Kind versichert werden soll.

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